SOL-Lernpfad Schulsozialarbeit Niedersachsen

Band 1, Modul 1: Was ist Schulsozialarbeit?

Ein kompetenzorientierter Lernpfad für Studium, Anerkennungspraktikum und Berufseinstieg. Schwerpunkt: Auftrag, professionelle Rolle, Grenzen und erste begründete Entscheidungen im schulischen Alltag.

Geben Sie Ihren Namen ein. Sie können jederzeit senden, auch wenn noch Aufgaben offen sind; offene Stellen werden freundlich markiert.
Lernzeit: 50–70 Minuten Niveau: Einstieg / Praxisphase Format: Selbststudium Mit Gelingensnachweis

1. Die Reihe im Überblick

Band 1 umfasst vier Grundlagenmodule. Dieses erste Modul klärt den Auftrag der Schulsozialarbeit, ihre professionelle Rolle und erste Rollengrenzen im schulischen Alltag.

Workload2 Zeitstunden Selbststudium, optional 1 Stunde Seminarvertiefung
NiveauEinführung, Bachelor / Anerkennungsjahr / Berufseinstieg
VoraussetzungGrundkenntnisse Schule oder Jugendhilfe sind hilfreich, aber nicht zwingend
LeistungsnachweisFallgutachten, Gelingensnachweis, Transferauftrag
Modul 1Was ist Schulsozialarbeit?
Modul 2Der Berufseinstieg, die ersten 100 Tage
Modul 3Zielgruppen und Bedarfslagen NI
Modul 4Fachstandards & Qualität
EinordnungDie gesamte SOL-Reihe enthält Bände zu Recht, Beratung, Kinderschutz, Konflikten, Prävention, Inklusion, Kooperation sowie Dokumentation und Evaluation. Band 1 umfasst vier Module als gemeinsames Fundament.
ArbeitsprinzipNicht nur wissen, sondern begründet entscheiden können. Jede Einheit endet mit einem Gelingensnachweis.
Hinweis für Hochschulen und WeiterbildungsträgerDieses Modul ist als Teil einer modularen Qualifizierungsplattform angelegt. Es kann im Selbststudium, in Blended-Learning-Seminaren oder als Baustein eines Zertifikatskurses eingesetzt werden. Die fachliche Prüfung, curriculare Einordnung und Zertifizierung verbleiben bei der jeweiligen Hochschule oder beim jeweiligen Träger.

2. Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit können Sie die folgenden Kompetenzen nicht nur benennen, sondern in einem konkreten Praxisfall begründet anwenden und im Abschnitt „Gelingensnachweis“ überprüfen.

den gesetzlichen und fachlichen Auftrag der Schulsozialarbeit anhand eines Praxisfalls mit Bezug auf Jugendhilfe und Schule erläutern.
die professionelle Rolle gegenüber Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten fallbezogen bestimmen und begründet abgrenzen.
einen Rollenkonflikt im schulischen Alltag identifizieren, fachlich bewerten und eine angemessene Erstreaktion formulieren.
Vertraulichkeit, Schweigepflicht und kollegiale Kooperation in einer konkreten Gesprächssituation abwägen.
das 4-Fragen-Schema zur Auftragsklärung auf den Fall „Ben und Frau Kramer“ anwenden und daraus einen nächsten Handlungsschritt ableiten.
Messbare Mindestleistung

Eine ausreichende Bearbeitung liegt vor, wenn die Antwort im Gelingensnachweis mindestens drei fachliche Kriterien erfüllt: Auftrag benennen, Rollengrenze begründen, Vertraulichkeit fallbezogen abwägen, nächsten Schritt formulieren und Kooperation mit Schule ohne Informationsweitergabe beschreiben.

KompetenznachweisDie Lernziele werden am Ende nicht durch eine reine Selbsteinschätzung, sondern durch ein kurzes Fallgutachten und einen Gelingensnachweis überprüft.

3. Wie nutze ich dieses Modul?

Dieses Modul ist für das Selbststudium konzipiert. Es kann alleine oder in Lerngruppen bearbeitet werden. Die folgende Empfehlung zeigt einen sinnvollen Durchlauf:

Schritt 1Vorwissen aktivieren, bevor Sie die Theorie lesen
Schritt 2Audio-Einstieg anhören, dann Theorieabschnitte lesen
Schritt 3Aufgaben, Szenario und Fehlerwerkstatt bearbeiten, eigene Antworten formulieren, nicht überspringen
Schritt 4Gelingensnachweis ausfüllen, Kompetenz-Ampel setzen und drucken oder als PDF speichern
Hinweis zur NutzungIhre Eingaben werden zunächst lokal in Ihrem Browser gespeichert. Erst wenn Sie aktiv auf „Jetzt senden“ klicken, werden ausgewählte Angaben an die hinterlegte Google-Sheets-Auswertung übertragen. Wenn Sie einen anderen Browser oder ein anderes Gerät verwenden, sind die Eingaben nicht verfügbar. Für eine dauerhafte Sicherung empfehlen wir zusätzlich den Ausdruck oder die PDF-Speicherung am Ende.

Bearbeitungszeit: ca. 50–70 Minuten. Eine Unterbrechung ist jederzeit möglich, Ihre Eingaben bleiben gespeichert. Gruppenarbeit: Das Branching-Szenario eignet sich gut zur gemeinsamen Diskussion; der Gelingensnachweis sollte individuell bearbeitet werden.

4. Vorwissen aktivieren

Bitte vor dem Lesen der Theorieabschnitte ausfüllen

Notieren Sie kurz Ihre bisherigen Vorstellungen, bevor Sie die Theorieabschnitte lesen. Es gibt keine falschen Antworten. Kehren Sie nach Abschluss der Theorie hierher zurück und prüfen Sie, was sich verändert hat.

Gespeichert

5. Einstieg: Audio-Überblick

3–5 Minuten, empfohlen vor dem Lesen

Hören Sie sich den Podcast-Einstieg an, bevor Sie mit den Theorieabschnitten beginnen. Die Audiodatei gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Fragen dieses Moduls.

„Schulsozialarbeit ist kein Reparaturservice für Schulen", NotebookLM Audio-Überblick, Band 1 Modul 1

Kurzfassung lesen, falls die Audiodatei nicht verfügbar ist
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges sozialpädagogisches Angebot am Ort Schule. Sie unterstützt junge Menschen, klärt Aufträge transparent, schützt Vertraulichkeit und kooperiert mit Schule, Jugendhilfe und Eltern, ohne zur Disziplinarinstanz oder Ersatzlehrkraft zu werden.

6. Kritische Fragen zum Audio-Überblick

Freitextreflexion nach dem Hören

Bearbeiten Sie die Fragen direkt nach dem Audio. Es geht nicht um eine Nacherzählung, sondern um eine kritische Einordnung: Welche Aussagen tragen fachlich, wo entstehen offene Fragen oder mögliche Missverständnisse?

ArbeitsauftragFormulieren Sie kurze, eigenständige Antworten. Gute Antworten beziehen sich auf konkrete Aussagen aus dem Audio und verbinden diese mit Auftrag, Rolle, Grenzen und Kooperation der Schulsozialarbeit.

Freitextfragen zum Audio

Orientierungshinweis einblenden
Denken Sie an konkrete Formulierungen aus dem Audio: Worum geht es beim Auftrag der SSA? Was unterscheidet sie von Beratung oder Therapie?
Orientierungshinweis einblenden
Achten Sie auf Begriffe wie Freiwilligkeit, Parteilichkeit für Schülerinnen und Schüler, und Unabhängigkeit von der Schulleitung.
Orientierungshinweis einblenden
Typische Konfliktfelder: Lehrkräfte erwarten Rückmeldungen über Beratungsgespräche, Eltern fordern Einfluss, Schulleitung erwartet Disziplinierungshilfe.
Orientierungshinweis einblenden
Überlegen Sie: Was sind die Konsequenzen, wenn SSA als "Reparaturservice" wahrgenommen wird , für die Professionalität und für die Klienten?
Orientierungshinweis einblenden
Gute Fragen entstehen aus Unklarheiten: Was ist im Audio nicht erklärt worden, was Sie in der Praxis brauchen?
Gespeichert

7. Definition und Auftrag

Theoretische Grundlage I
Definition

Schulsozialarbeit ist ein sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe, das dauerhaft und institutionell am Lernort Schule verankert ist. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, unterstützt deren individuelle Entwicklung, fördert soziale Kompetenzen und schafft Bedingungen für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Schulsozialarbeit ist fachlich ein sozialpädagogisches Angebot am Ort Schule. Je nach Träger- oder Landesmodell kann sie unterschiedlich organisatorisch eingebunden sein. Gerade deshalb müssen Auftrag, Datenschutz, Schweigepflicht und Weisungsfragen vor Ort ausdrücklich geklärt werden.

Individuelle Förderung

Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung, bei sozialen Schwierigkeiten und in Krisensituationen, unabhängig von schulischen Leistungserwartungen.

Prävention

Sie arbeitet vorbeugend: Soziale Kompetenzen werden gestärkt, bevor Krisen entstehen. Ziel ist eine Schulkultur, in der alle Kinder gut lernen können.

Systemische Vernetzung

Schulsozialarbeit verbindet Schule, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Familien und Sozialraum. Diese Vernetzung ist Kern des Auftrags, und Quelle von Chancen wie von Konflikten.

MerksatzSchulsozialarbeit ist professionelle sozialpädagogische Arbeit am Ort Schule. Sie kooperiert mit der Schule, ist ihr aber fachlich nicht untergeordnet.
Wissenschaftliche Einordnung

Der hier verwendete Arbeitsbegriff verbindet drei Perspektiven: Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit als eigenständige sozialpädagogische Profession am Ort Schule und Schulsozialarbeit als Kooperationsfeld zwischen Schule, Familie, Jugendhilfe und Sozialraum. Diese Mehrfachverortung erklärt, warum Rollenklärung und Auftragsklärung nicht Zusatzthemen, sondern Kern professionellen Handelns sind.

Zum Weiterdenken: Vergleichen Sie diese Definition mit Speck, Deinet und den aktuellen rechtlichen Grundlagen nach § 13a SGB VIII.

8. Rechtsgrundlagen in Niedersachsen

Theoretische Grundlage II, mit Drag-and-Drop-Aufgabe

Schulsozialarbeit in Niedersachsen bewegt sich in einem Rechtsrahmen aus Bundesrecht (SGB VIII), Landesrecht (NSchG) und ministeriellen Erlassen.

Bundesrecht: SGB VIII

NormInhaltBedeutung in Niedersachsen
§ 13a SGB VIIISchulsozialarbeit: sozialpädagogische Angebote am Ort SchuleZentrale Bundesrechtsgrundlage für Schulsozialarbeit; Zusammenarbeit mit der Schule ist ausdrücklich angelegt
§ 13 SGB VIIIJugendsozialarbeit: Angebote für sozial benachteiligte junge MenschenErgänzende Bezugsnorm, besonders bei sozialer Benachteiligung und Übergängen
§ 81 SGB VIIIZusammenarbeit Jugendhilfe und SchuleGesetzliche Kooperationspflicht, Grundlage für Kooperationsvereinbarungen
§ 8a SGB VIIISchutzauftrag bei KindeswohlgefährdungKonkretisiert durch Nds. AG SGB VIII und einrichtungsinterne Schutzkonzepte
§ 203 StGBSchweigepflichtKann für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen einschlägig sein; zusätzlich gelten Datenschutzrecht, Dienstanweisungen, Trägerregelungen und Einwilligungserfordernisse

Landesrecht und Erlasse

Norm / ErlassRegelungsinhaltPraxisbedeutung
§ 25 NSchGZusammenarbeit zwischen Schulen sowie mit Trägern der JugendhilfeRechtsrahmen für Kooperation und abgestimmtes Handeln im schulischen Kontext
§ 54 NSchGErziehungsauftrag, soziale KompetenzenSSA unterstützt diesen Auftrag aus jugendhilflicher Perspektive
Niedersächsischer Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ und ergänzende KooperationsrahmenFachlicher Orientierungsrahmen für sozialpädagogische Fachkräfte im LandesdienstIm Landesmodell ist die soziale Arbeit Teil des Schulprogramms und unterliegt der schulischen Gesamtverantwortung. Fachliche Eigenständigkeit, Schweigepflicht und Datenschutz bleiben dennoch gesondert zu klären.
Rechtsdidaktischer Hinweis

§ 13a SGB VIII beschreibt Schulsozialarbeit als sozialpädagogisches Angebot am Ort Schule. Er ersetzt aber nicht die landesrechtliche und lokale Ausgestaltung. Für Niedersachsen müssen deshalb immer drei Ebenen zusammen geprüft werden: Bundesrecht, niedersächsischer Erlass / Schulrecht und die konkrete Dienst- oder Kooperationsvereinbarung vor Ort.

Drag-and-Drop-Aufgabe: RechtsgrundlagenOrdnen Sie die Rechtsgrundlagen den passenden Bedeutungen zu. Auf Touchscreens können Sie erst eine Karte antippen und anschließend das passende Feld wählen.
Gespeichert

Datenschutz im schulischen Kontext (DSGVO)

Seit Inkrafttreten der DSGVO (2018) gelten für die Schulsozialarbeit in Niedersachsen besondere Anforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten.

GrundsatzBedeutung für die Praxis
ZweckbindungDaten aus Beratungsgesprächen dürfen nicht für andere Zwecke (z. B. schulische Berichterstattung) genutzt werden.
DatensparsamkeitEs werden nur die Daten erhoben, die für die sozialpädagogische Arbeit notwendig sind.
EinwilligungWeitergabe personenbezogener Daten an Lehrkräfte oder Eltern erfordert informierte, freiwillige Einwilligung.
DokumentationFalldokumentationen müssen sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, auch innerhalb der Schule.
NI: AufsichtRLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) im schulischen Bereich; im Trägermodell zusätzlich die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen.
PraxishinweisKlären Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit: Wo liegen Ihre Falldokumentationen? Wer hat Zugriff? Sind Ihre Aufzeichnungen vor dem Einblick durch Schulleitung und Lehrkräfte geschützt? Diese Fragen sind Teil der Rollenklärung, nicht nur des Datenschutzes.
VertiefungNds. AG SGB VIII, aktuelle Erlasse, Kooperationsvereinbarungen und vertiefter Datenschutz werden in Band 2 behandelt.

9. Die professionelle Rolle

Theoretische Grundlage III

Die Rolle der Schulsozialarbeit ist strukturell zwischen zwei institutionellen Logiken angesiedelt: der Schule als Bildungseinrichtung einerseits und der Jugendhilfe als sozialstaatlichem Hilfesystem andererseits.

DoppelmandatSchulsozialarbeit verpflichtet sich sowohl gegenüber der Institution Schule (Kooperationsauftrag) als auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern (Unterstützungsauftrag). Beide Mandate müssen transparent und fachlich begründet ausbalanciert werden.

Aus dieser Positionierung ergibt sich die professionelle Grundhaltung: Schulsozialarbeit arbeitet für die jungen Menschen, mit der Schule, aber nicht als verlängerter Arm schulischer Disziplinierung.

Besonderheit in Niedersachsen: Zwei Beschäftigungsmodelle

Klicken Sie auf eine Karte, um die Details einzublenden.

Modell 1
Trägermodell
(kommunal / freier Träger)
Klicken zum Aufdecken
Trägermodell (häufiger Fall)
  • Anstellung bei kommunalem oder freiem Träger (Landkreis, AWO, Diakonie …)
  • Dienstliche Zuständigkeit und fachliche Steuerung: in der Regel Träger, abhängig von Vertrag und Kooperationsvereinbarung
  • Die Schulleitung ist im Trägermodell nicht Arbeitgeberin der Fachkraft; Weisungs- und Abstimmungsfragen werden über Trägerauftrag, Dienstweg und Kooperationsvereinbarung geklärt
  • Grundlage: Kooperationsvereinbarung, Trägerauftrag und § 13a SGB VIII
  • Kooperationsvereinbarung verpflichtend
Höhere Rollenautonomie; Schweigepflicht gegenüber Schulleitung klar umsetzbar.
Modell 2
Landesmodell
(Anstellung beim Land NI)
Klicken zum Aufdecken
Landesmodell (Landesprogramm NI)
  • Anstellung beim Land Niedersachsen; dienstliche Zuständigkeiten liegen beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
  • Dienstliche Vorgesetztenrolle kann bei der Schulleitung liegen; fachliche Grenzen bleiben dennoch zu klären
  • Eingesetzt u. a. über sozialindexbasierte Landesmittel
  • Schweigepflicht gilt weiterhin, Rollenautonomie strukturell stärker gefährdet
Dienstliche Zuständigkeit und fachliche Eigenständigkeit müssen aktiv geklärt und in Rollenabsprachen abgesichert werden.
Konsequenz für Ihre PraxisKlären Sie zu Beginn: In welchem Modell arbeiten Sie? Die Antwort beeinflusst Dienstweg, Weisungsfragen, Kooperationsabsprachen und die praktische Umsetzung der Schweigepflicht.
Schulsozialarbeit ist …Schulsozialarbeit ist nicht …
sozialpädagogische Fachkraft mit eigenem AuftragHilfslehrkraft oder Vertretungsreserve
Ansprechperson für persönliche und soziale AnliegenDisziplinarinstanz der Schule
Brücke zwischen Schule, Familie und JugendhilfeMeldestelle für Lehrkräfte über Schülerverhalten
vertrauliche Beratungsstelle im Schulkontexttherapeutische Einrichtung

10. Grundprinzipien der Schulsozialarbeit

Theoretische Grundlage IV, mit Sortieraufgabe

Sechs Prinzipien rahmen die Arbeit der Schulsozialarbeit ein. Lesen Sie zunächst alle Prinzipien, dann bringen Sie sie per Drag & Drop in Ihre persönliche Reihenfolge nach Relevanz für Ihren Arbeitsalltag.

FreiwilligkeitNiemand kann zur Inanspruchnahme verpflichtet werden. Freiwilligkeit entfaltet sich im Gespräch, nicht als Vorbedingung.
VertraulichkeitBeratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Weitergabe erfordert informiertes Einverständnis oder eine gesetzliche Grundlage.
ParteilichkeitSchulsozialarbeit arbeitet lebensweltorientiert und anwaltschaftlich für junge Menschen. Sie nimmt deren Perspektive ernst, handelt aber im Rahmen von Schutzauftrag, Recht, Datenschutz, Kindeswohl und professioneller Kooperation.
LebensweltorientierungAusgangspunkt ist die Lebenssituation des jungen Menschen, nicht die Problemdefinition der Schule.
NiedrigschwelligkeitDas Angebot ist für alle zugänglich, unabhängig von Herkunft, Leistung oder sozialem Status.
KooperationSchulsozialarbeit arbeitet vernetzt und multiprofessionell, ohne dabei fachliche Eigenständigkeit aufzugeben.
Gespeichert
ReflexionsfrageWelches Prinzip fällt Ihnen in der Praxis am schwersten umzusetzen, und warum?

11. Abgrenzung zu anderen Professionen

Theoretische Grundlage V, mit Zuordnungsaufgabe

Im schulischen Alltag begegnen Ihnen viele Professionen. Rollenklarheit setzt voraus, die eigene Funktion klar abgrenzen zu können.

ProfessionPrimärer AuftragAbgrenzung zur Schulsozialarbeit
LehrkraftUnterricht, Erziehung, LeistungsbewertungSSA bewertet nicht, selektiert nicht, unterrichtet nicht
SchulpsychologiePsychologische Diagnostik, LernberatungSSA diagnostiziert nicht; sie berät sozialpädagogisch und vermittelt
SchulleitungOrganisation, Aufsicht, DisziplinSSA übt keine Disziplinargewalt aus
ASD / JugendamtHoheitliche Aufgaben, Hilfen zur Erziehung (NI: § 36 SGB VIII)SSA hat keine hoheitlichen Befugnisse; sie vermittelt und kooperiert
FazitRollenklarheit ist Voraussetzung für wirksame Kooperation, keine Abgrenzungsstrategie gegenüber Kolleginnen und Kollegen.

Zuordnungsaufgabe: Aussagen einordnen

Ziehen Sie die Aussagen in die richtige Spalte. Falls Ziehen auf einem Touchscreen nicht zuverlässig funktioniert, tippen Sie zuerst auf eine Aussage und danach auf die passende Spalte.

Aussagen (ziehen)

Bewertet Schulleistungen
Berät vertraulich
Erteilt Strafarbeiten
Vernetzt mit Jugendhilfe
Diagnostiziert Lernstörungen
Steht auf der Seite der Kinder
entscheidet hoheitlich über Maßnahmen im Kinderschutz

Schulsozialarbeit ist zuständig

Schulsozialarbeit ist nicht zuständig

Gespeichert

12. Wissenschaftsbezug: Warum Rolle und Auftrag zentral sind

Kurze theoretische Rahmung für Studium und Weiterbildung

Für den hochschulischen Einsatz ist wichtig, dass Schulsozialarbeit nicht nur als praktische Hilfeleistung verstanden wird. Das Arbeitsfeld lässt sich wissenschaftlich als Schnittstelle von Jugendhilfe, Schule, Lebenswelt, Sozialraum und professioneller Ethik beschreiben.

Lebensweltorientierung

Nach lebensweltorientierten Ansätzen beginnt professionelles Handeln nicht bei der schulischen Problemdefinition, sondern bei der subjektiven Lebenssituation des jungen Menschen.

Sozialraumorientierung

Schulsozialarbeit betrachtet nicht nur Einzelfälle, sondern Zugänge, Orte, Ressourcen, Ausschlüsse und Netzwerke im Umfeld der Schule.

Professionelle Mandate

Schulsozialarbeit arbeitet im Spannungsfeld zwischen Hilfe, Schutz, Kooperation und institutionellen Erwartungen. Dieses Spannungsfeld muss reflektiert, nicht verdeckt werden.

Berufsethik

Vertraulichkeit, Beteiligung, Achtung der Würde und Schutz junger Menschen sind keine Zusatzwerte, sondern Kriterien professioneller Qualität.

Arbeitsauftrag für SeminareDiskutieren Sie: Welche der vier Perspektiven wird im Alltag Ihrer Schule am stärksten sichtbar, und welche wird am ehesten übersehen?
Wissenschaftsbox: Professionelle Spannung statt Rollenunklarheit

Professionelles Handeln in der Schulsozialarbeit entsteht nicht durch Konfliktvermeidung, sondern durch transparente Bearbeitung widersprüchlicher Erwartungen. Die Fachkraft muss zugleich kooperieren, Vertrauen schützen, Teilhabe fördern und bei Gefährdung strukturiert handeln. Genau diese Spannung macht Rollenklärung zu einer Kernkompetenz.

13. Einstiegsfall: Verzweigtes Szenario

Treffen Sie Entscheidungen und prüfen Sie die fachlichen Konsequenzen

Leitfrage: Prüfen Sie im folgenden Szenario nicht zuerst, welche Person „recht hat“, sondern welche Aufträge, Interessen und Grenzen gleichzeitig wirksam sind.

Szenario-Fortschritt:
Montag, große Pause. Frau Kramer kommt auf Sie zu. „Kannst du dir Ben mal vorknöpfen? Der stört seit Tagen den Unterricht. Ich brauche bis morgen eine Rückmeldung, was mit ihm los ist."

Was tun Sie jetzt?

Gute Wahl. Sie hören zu und erfahren: Ben sitzt seit einer Woche in Pausen allein, hat im Unterricht geweint und wirkt verändert. Diese Informationen helfen Ihnen, das Gespräch mit Ben vorzubereiten, ohne dass Sie bereits eine Problemdefinition übernehmen.
Frau Kramer fragt am Ende: „Kannst du mir morgen sagen, was Ben erzählt hat?"
Fachlich korrekt, aber zu früh. Die Rollengrenze ist wichtig. Aber Frau Kramer hat noch nichts Unzulässiges gefordert, sie hat lediglich um Unterstützung gebeten. Eine sofortige Abwehr wirkt defensiv und erschwert die spätere Kooperation. Besser: zunächst zuhören, dann die Grenze klar und kooperativ formulieren.
Frau Kramer ist irritiert und geht. Ben weiß nicht, dass Sie existieren.
Problemzone. Sie haben zugesagt, ohne die Rahmenbedingungen geklärt zu haben. Ben sitzt bei Ihnen und fragt: „Warum bin ich hier? Hat Frau Kramer Sie geschickt?", Sie stecken in einem Dilemma: Transparenz gefährdet das Vertrauen, Unehrlichkeit gefährdet Ihre Professionalität.
Ben fragt: „Sagen Sie Frau Kramer dann alles, was ich Ihnen erzähle?"
Professionell. Diese Antwort schützt die Vertraulichkeit gegenüber Ben und ermöglicht gleichzeitig Kooperation. Sie übernehmen keine pauschale Zusage, machen aber deutlich, dass Sie mit Frau Kramer sprechen werden, auf Basis dessen, was Ben freigibt.

Ihr nächster Schritt: Ben einladen, Freiwilligkeit und Vertraulichkeit erläutern, gemeinsam klären, was er möchte, dass Frau Kramer erfährt.

Fazit dieses DurchlaufsSie haben zugehört, die Grenze kooperativ kommuniziert und Bens Autonomie gewahrt. Das ist professionelle Auftragsklärung.
Gespeichert
Fehler. Eine pauschale Zusage verletzt die Schweigepflicht (§ 203 StGB) und untergräbt das Vertrauen, das Ben in Sie setzen könnte. Schulsozialarbeit ist keine Informationsquelle für Lehrkräfte.
Guter Schritt. Sie holen das Gespräch nach, diesmal mit der richtigen Balance aus Rollenklarheit und Kooperationsbereitschaft. Frau Kramer versteht nun, was Sie leisten können.
Gespeichert
Suboptimal. Ben weiß nicht, warum er kommen soll, das gefährdet von Anfang an die Freiwilligkeit und das Vertrauen. Besser: Ben persönlich ansprechen oder eine kurze, ehrliche Einladung formulieren.
Richtig. Trotz des schwierigen Einstiegs retten Sie die Situation durch Transparenz. Ben erfährt, dass er selbst entscheidet, was weitergegeben wird. Das ist die Grundlage für eine tragfähige Beziehung.
Gespeichert
Fehler. Ausweichen zerstört das Vertrauen. Ben wird das Gespräch nicht öffnen. „Das kommt darauf an" ist keine fachliche Antwort, es ist Unsicherheit, die Ben spürt.

Notieren Sie nach dem Durchlauf: Was hat Sie überrascht?

Gespeichert

13. Interaktive Aufgaben

Aufgabe 1: Kernauftrag bestimmen

Welche Tätigkeit entspricht dem Kernauftrag der Schulsozialarbeit?

Aufgabe 2: Rollen zuordnen (Drag & Drop)

Ziehen Sie die Aufgaben in die zugehörige Profession. Falls Ziehen auf einem Touchscreen nicht zuverlässig funktioniert, tippen Sie zuerst auf eine Aussage und danach auf die passende Spalte.

Aufgaben (ziehen)

Unterricht planen
Familiäre Belastung erkunden
hoheitlich über Kinderschutzmaßnahmen entscheiden (ASD)
Pausenkonflikt moderieren
Lernschwäche diagnostizieren
Kooperationsvereinbarung verhandeln
Hilfeplan § 36 SGB VIII erstellen

Schulsozialarbeit

Lehrkraft

ASD / Jugendamt

Schulpsychologie

Gespeichert

Aufgabe 3: Professionelle Reaktion wählen

Frau Kramer sagt: „Sag mir bitte nachher genau, was Ben erzählt hat." Welche Reaktion ist fachlich angemessen?

Aufgabe 4: Grenzen im Text markieren

Klicken Sie auf die Sätze im Falltext, die eine Rollengrenze der Schulsozialarbeit berühren. Markierte Sätze erscheinen grün.

Angeklickt Als Rollengrenze markiert (2× klicken)
Frau Kramer bittet die Schulsozialarbeiterin, Ben „vorzunehmen". Sie erwartet eine Rückmeldung bis zum nächsten Tag. Die Schulsozialarbeiterin lädt Ben ein. Ben erzählt von Problemen zuhause. Die Schulsozialarbeiterin notiert alles und gibt den Bericht an Frau Kramer weiter. Frau Kramer übermittelt daraufhin eine Klassenarbeit zur Korrektur an die Schulsozialarbeiterin. Die Schulsozialarbeiterin erklärt Ben, dass sie nur mit seinem Einverständnis etwas weitergeben wird.
0 Sätze als Rollengrenze markiert
Gespeichert

14. Methodenkoffer

Werkzeuge für Auftragsklärung, Rollenklarheit und Sozialraumanalyse

Nutzen Sie den Methodenkoffer nicht als Theorieablage, sondern als Arbeitsinstrument. Jedes Werkzeug soll Ihnen helfen, in unübersichtlichen Situationen fachlich sauber zu entscheiden.

4-Fragen-SchemaKlärt Auftrag, Problemdefinition, Erwartungen und nächsten Schritt.
RollenampelSortiert, was fachlich passt, kritisch ist oder klar abzulehnen bleibt.
SozialraumanalyseErfasst Ressourcen, Belastungen, Orte, Wege und Netzwerke.
GesprächsnotizSichert kurze, datensparsame und professionelle Dokumentation.
1. Wer meldet das Anliegen?
Hier: Frau Kramer, nicht Ben. Das beeinflusst die gesamte Auftragsklärung.
2. Wer hat welches Problem?
Frau Kramers Problem: Unterrichtsstörung. Bens mögliches Problem kann ein ganz anderes sein.
3. Was wird von mir erwartet?
Erwartet wird Rückmeldung. Fachlich erlaubt ist aber nur eine abgestimmte Rückmeldung über nächste Schritte.
4. Was ist mein fachlich vertretbarer nächster Schritt?
Ben transparent einladen, Freiwilligkeit erläutern, Vertraulichkeit klären, Rückmeldung mit Ben abstimmen.
Gespeichert

Ordnen Sie Erwartungen an Schulsozialarbeit fachlich ein.

AmpelBedeutungBeispiel aus dem Fall
Grünfachlich passendBen vertraulich beraten, nächste Schritte gemeinsam klären
Gelbnur mit Klärung möglichRückmeldung an Frau Kramer über vereinbarte nächste Schritte
Rotfachlich abzulehnenGesprächsinhalte ohne Einwilligung weitergeben

Die Sozialraumanalyse verhindert, dass ein Fall vorschnell als individuelles Problem eines Kindes gedeutet wird. Prüfen Sie Umfeld, Ressourcen, Belastungen und Beziehungen.

Board A: Akteurskarte

Welche Personen, Gruppen und Institutionen sind für Ben relevant?

Mögliche Akteure: Ben, Frau Kramer, Klassenleitung, Schulsozialarbeit, Sorgeberechtigte, Peergroup, Ganztag, ASD/Jugendamt bei konkretem Anlass, ggf. Beratungsstelle oder Verein.

Board B: Ressourcenkarte

Welche vorhandenen Stärken, Beziehungen und Orte können stabilisieren?

Mögliche Ressourcen: vertraute Lehrkraft, ein stabiler Pausenort, Freundschaften, Sportverein, Interesse an Technik oder Spiel, positive Beziehung zur Schulsozialarbeit, verlässliche Tagesstruktur.

Board C: Belastungskarte

Welche Belastungen könnten Verhalten erklären, ohne vorschnell zu diagnostizieren?

Mögliche Belastungen: Konflikte zuhause, Ausgrenzung in der Klasse, Scham, Überforderung, Schlafmangel, Armutslagen, Krankheit in der Familie. Wichtig: als Hypothesen behandeln, nicht als Diagnose.

Board D: Wegekarte

Welche Wege und Übergänge im Schulalltag sind kritisch oder hilfreich?

Zu prüfen sind Pausenhof, Flur, Mensa, Bus, Ganztagswechsel, Toilettenbereich und digitale Räume. Gerade Übergänge zeigen oft, wo Konflikte entstehen.

Board E: Netzwerktabelle

Wer kann sinnvoll beteiligt werden, ohne Vertraulichkeit zu verletzen?

Sinnvoll: Ben zuerst, dann mit Einwilligung Klassenleitung oder Sorgeberechtigte. Externe Stellen nur bei fachlichem Anlass. Gesprächsinhalte werden nicht ungefragt weitergegeben.

Board F: Beobachtungsraster

Welche Beobachtungen brauchen Sie, ohne Ben zu überwachen?

Hilfreich sind konkrete, wertfreie Beobachtungen: Zeitpunkt, Ort, Auslöser, Beteiligte, Reaktion der Umgebung. Nicht hilfreich sind Etiketten wie „verhaltensauffällig“ ohne Beschreibung.
Situation: Eine Lehrkraft erwartet Auskunft über Gesprächsinhalte.
  • „Ich kläre mit Ben, was er möchte, dass ich Ihnen mitteile."
  • „Ich kann Ihnen rückmelden, welche nächsten Schritte wir vereinbaren, aber keine vertraulichen Gesprächsinhalte."
  • „Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir Ben unterstützen können, ohne seine Vertraulichkeit zu verletzen."
Datensparsame GesprächsnotizDatum, Anlass, Beteiligte, vereinbarter nächster Schritt, keine unnötigen Details aus der Beratung.

15. Fehlerwerkstatt

Lesen Sie die fehlerhafte Reaktion. Schätzen Sie zunächst ein, wie schwerwiegend der Fehler ist, dann formulieren Sie selbst eine bessere Reaktion und blenden die Musterlösung ein.

Typischer Fehler 1

Die Schulsozialarbeiterin verspricht: „Ich sage Ihnen nachher alles, was Ben erzählt hat."

3
Eine pauschale Zusage verletzt § 203 StGB und untergräbt Bens Vertrauen. Fachlich korrekt: Transparent erläutern, was weitergegeben werden kann, und Bens Einverständnis einholen. Schweregrad: 5/5.
Typischer Fehler 2

Der Schulsozialarbeiter lehnt ab: „Ben ist nicht freiwillig gekommen, ich mache grundsätzlich nichts."

3
Freiwilligkeit ist ein Prinzip, kein Abwehrreflex. Schulsozialarbeit kann aktiv Kontakt aufnehmen und einladen, ob Ben das Angebot annimmt, entscheidet er selbst. Schweregrad: 3/5.
Typischer Fehler 3

Die Schulsozialarbeiterin übernimmt ungeprüft die Deutung der Lehrkraft: „Ben stört, also ist Ben das Problem."

3
Störendes Verhalten ist ein Symptom. Schulsozialarbeit denkt vom Kind aus: Welche Belastungen, Konflikte oder Überforderungen könnten Bens Verhalten erklären? Das Gespräch mit Ben ist der Ausgangspunkt, nicht die Fremddeutung. Schweregrad: 4/5.
Gespeichert

16. Reflexion

Füllen Sie das Reflexionsraster aus. Beziehen Sie sich auf eine konkrete Situation, aus dem Szenario oder aus Ihrer eigenen Praxiserfahrung. Für die technische Mindestprüfung genügen mindestens drei Felder mit jeweils mindestens 30 Zeichen.

SituationMeine erste ReaktionFachlich begründete Alternative
Gespeichert

17. Fallgutachten als Leistungsnachweis

Kurzformat für Hochschule, Weiterbildung oder Praxisanleitung
AufgabeErstellen Sie ein kurzes Fallgutachten zum Fall „Ben und Frau Kramer“. Das Gutachten soll zeigen, dass Sie Auftrag, Rolle, Grenzen, Vertraulichkeit und Kooperation fachlich begründet verbinden können.
Erwartetes Format
  1. Ausgangslage: Was ist beobachtbar, was ist Interpretation?
  2. Auftragsklärung: Wer will was von wem, mit welchem legitimen Auftrag?
  3. Rollenklärung: Was ist Aufgabe der Schulsozialarbeit, was nicht?
  4. Vertraulichkeit: Was darf weitergegeben werden, was nur mit Einwilligung?
  5. Nächster Schritt: Welche erste Handlung ist fachlich angemessen und warum?
Gespeichert
BewertungshinweisFür einen offiziellen Hochschul- oder Trägerkurs sollte dieses Fallgutachten durch Lehrende, Praxisanleitungen oder Tutorinnen und Tutoren anhand eines Bewertungsrasters geprüft werden. Das Modul selbst prüft nur Mindestumfang und Bearbeitungsstatus.

18. Gelingensnachweis

Aufgabe

Formulieren Sie eine professionelle Kurzreaktion auf den Fall „Ben und Frau Kramer". Ihre Antwort soll zeigen, dass Sie Auftrag, Rolle, Vertraulichkeit und Kooperation begründet verbinden können.

Mindestkriterien

Der Gelingensnachweis gilt als erfüllt, wenn Ihre Antwort die folgenden Punkte fachlich erkennbar enthält:

  1. Sie erklären den Auftrag der Schulsozialarbeit mit Bezug auf Jugendhilfe und Schule.
  2. Sie benennen mindestens zwei Rollengrenzen konkret.
  3. Sie formulieren eine fachlich angemessene Reaktion auf die Anfrage der Lehrkraft.
  4. Sie wägen Vertraulichkeit und Kooperation im Fall ab.
  5. Sie begründen einen konkreten nächsten Handlungsschritt mit Ben.

Kompetenz-Selbsteinschätzung

Schätzen Sie sich für jedes Lernziel ein: Grün = sicher, Gelb = noch unsicher, Rot = muss ich vertiefen.

Auftrag der SSA erläutern
Eigene Rolle abgrenzen
Rollenkonflikt erkennen und reagieren
Vertraulichkeit und Kooperation
4-Fragen-Schema anwenden
Gespeichert

19. Qualitätssicherung und Bewertungsraster

Für Hochschulen, Weiterbildungsträger und Praxisanleitung

Für einen professionellen Einsatz sollte dieses Modul nicht nur technisch abgeschlossen, sondern fachlich bewertet werden. Das folgende Raster kann für Seminarleistungen, Praxisanleitungen oder Zertifikatskurse genutzt werden.

KriteriumAusreichendGutSehr gut
Fachliche RichtigkeitAuftrag und Rolle werden korrekt benannt.Abgrenzungen zu Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie werden fallbezogen erläutert.Spannungsfelder werden reflektiert und mit Standards, Recht und Berufsethik verbunden.
FallanalyseDer Fall wird nachvollziehbar beschrieben.Aufträge, Interessen und Grenzen werden getrennt analysiert.Die Analyse zeigt Alternativen, Risiken und begründete Priorisierung.
HandlungsplanungEin nächster Schritt wird formuliert.Der Schritt ist realistisch, beteiligungsorientiert und datenschutzsensibel.Der Schritt ist in Kooperationslogik, Dokumentation und Qualitätssicherung eingebettet.
ReflexionEigene Unsicherheiten werden benannt.Eigene Rolle und institutionelle Erwartungen werden kritisch geprüft.Die Reflexion leitet konkrete Entwicklungsziele für die Praxis ab.
HochschuleEinsetzbar als vorbereitendes Selbstlernmodul mit anschließender Fallbesprechung.
WeiterbildungGeeignet als Baustein für Zertifikatskurse, wenn Tutorierung ergänzt wird.
SchulträgerNutzbar zur Einführung neuer Fachkräfte und zur Rollenklärung im System Schule.
JugendhilfeträgerNutzbar zur Abstimmung von Kooperationsstandards und Datenschutzroutinen.
Grenze der automatischen AuswertungDie Plattform kann Bearbeitungsstatus und Mindestumfang prüfen. Eine fachliche Bewertung bleibt Aufgabe qualifizierter Lehrender, Praxisanleitender oder Fachberatung.

20. Literatur und Quellenhinweise

Auswahl für Studium, Weiterbildung und fachliche Vertiefung

Die folgende Auswahl dient der wissenschaftlichen Einordnung des Moduls. Für einen hochschulischen Einsatz sollte die Literaturliste durch die jeweilige Lehrperson an das konkrete Curriculum angepasst werden.

Rechtliche Grundlagen
  • Sozialgesetzbuch VIII, insbesondere § 13a SGB VIII Schulsozialarbeit, § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit, § 8a SGB VIII Schutzauftrag und § 81 SGB VIII Zusammenarbeit.
  • Niedersächsisches Schulgesetz, insbesondere Bildungsauftrag, Zusammenarbeit und schulische Gesamtverantwortung.
  • Niedersächsischer Erlass „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“, RdErl. d. MK vom 01.08.2017, sowie ergänzende Orientierungsrahmen zur Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe.
  • § 203 StGB Schweigepflicht sowie Datenschutzgrundverordnung, NDSG und schul-/trägerbezogene Datenschutzregelungen.
Fachliteratur zur Orientierung
  • Speck, Karsten: Schulsozialarbeit. Eine Einführung. Grundlagen, Aufgabenfelder und Qualitätsentwicklung.
  • Deinet, Ulrich / Reutlinger, Christian: Sozialraumorientierung und sozialräumliche Jugendarbeit.
  • Thiersch, Hans: Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel.
  • Staub-Bernasconi, Silvia: Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft und Menschenrechtsprofession.
  • DBSH: Berufsethik und berufliche Standards Sozialer Arbeit.
  • Kooperationsverbund Schulsozialarbeit: Berufsbild, Anforderungsprofil, Leitlinien und Qualifikationsrahmen für Schulsozialarbeit.
Quellenkritik

Die Rechtslage ist lokal nicht allein aus dem Modul ableitbar. Für Prüfungen, Kinderschutzentscheidungen, Datenschutzfragen und Weisungsfragen sind die aktuellen Gesetzestexte, Erlasse, Dienstanweisungen, Trägerkonzepte und Kooperationsvereinbarungen maßgeblich.

PrüfhinweisRechtsgrundlagen und Erlasse können sich ändern. Für verbindliche Prüfungs-, Beratungs- oder Kinderschutzentscheidungen sind immer die aktuellen Rechtsquellen, Dienstanweisungen und Trägerregelungen heranzuziehen.

21. Transfer in die Praxis

Übertragen Sie das Erarbeitete auf Ihre konkrete Praxisstelle oder eine fiktive Schule.

1
Erwartungen des KollegiumsWelche Erwartungen richten Lehrkräfte an Ihrer Schule an die Schulsozialarbeit, und wo weichen diese vom fachlichen Auftrag ab?
2
Perspektive der Schülerinnen und SchülerWas erwarten Kinder und Jugendliche von der Schulsozialarbeit? Wo deckt sich das mit dem Auftrag?
3
KlärungsbedarfWo brauchen Sie an Ihrer Schule klare Absprachen, und mit wem?
Gespeichert
HinweisDiese Lerneinheit ersetzt keine Rechtsberatung, Supervision oder Kinderschutzfachberatung.

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