Der Einstieg in eine neue Schule ist aufregend, oft auch überwältigend. Neue Gesichter, neue Strukturen, neue Erwartungen. Diese Seite hilft dir, die ersten Wochen strukturiert anzugehen, rechtlich sicher zu handeln und dir ein tragfähiges Netzwerk aufzubauen.
„Soziale Arbeit beginnt mit dem Ankommen, bei sich selbst und bei den Menschen." Aus der Praxis der Schulsozialarbeit
Erster Tag & erste Woche
Was tue ich konkret, wenn ich an einer neuen Schule beginne?
- Kläre deinen genauen Arbeitsvertrag: Wochenstunden, Träger (Schule, Jugendamt, freier Träger), Urlaubsregelung
- Verschaffe dir einen Überblick über die Schule: Schulform, Schülerzahl, soziales Umfeld, besondere Schwerpunkte
- Finde heraus, ob es bereits eine Stellenbeschreibung oder ein Konzept für SSA an dieser Schule gibt
- Kläre: Gibt es eine Vorgängerin / einen Vorgänger? Wenn ja: Besteht eine Möglichkeit zur Übergabe?
- Erkundige dich, wo dein Büro liegt und was du vorfindest (Ausstattung, Schlüssel, PC-Zugang)
- Stelle dich der Schulleitung vor und kläre grundlegende Abläufe (Dienstbesprechungen, interne Kommunikation)
- Besuche das Lehrerzimmer und stelle dich kurz vor, ohne Druck, erste Termine zu vereinbaren
- Schau dir dein Büro an: Ist es einladend? Ist der Raum für vertrauliche Gespräche geeignet?
- Informiere dich über den Stundenplan, Pausen- und Pausenaufsichtszeiten
- Beobachte: Wie läuft der Schulalltag ab? Wo halten sich die Schüler:innen in der Pause auf?
- Führe kurze Kennenlern-Gespräche mit Klassenlehrkräften. Zeige Interesse, stelle noch keine Lösungen vor
- Besuche wenn möglich eine Schulkonferenz, Klassenkonferenz oder Jahrgangsrunde
- Mache dich bei den Schüler:innen sichtbar: Aufenthalt in der Pause, Anwesenheit auf dem Schulhof
- Stelle dich in möglichst allen Klassen kurz persönlich vor. Erkläre, wer du bist, was du anbietest und wie man dich erreicht
- Vermeide es, sofort mit Fallarbeit zu beginnen. Beziehungsaufbau hat Vorrang
- Richte dein Büro so ein, dass Schüler:innen sich eingeladen fühlen (offen, einladend, vertraulich)
- Führe eine kleine Bestandsaufnahme durch: Welche Angebote gibt es bereits? Was fehlt?
- Befrage Schüler:innen informell: Was beschäftigt euch? Was braucht ihr?
- Kläre mit der Schulleitung: Welche Erwartungen hat die Schule an die SSA?
- Erstelle ein vorläufiges Arbeitsprogramm und stelle es der Schulleitung vor
- Richte Strukturen ein: Sprechzeiten, Dokumentationssystem, Anmeldemöglichkeit
- Informiere alle Lehrkräfte schriftlich über deine Angebote und Kontaktmöglichkeiten
Rechtliches & Datenschutz
Was muss ich wissen, um rechtlich sicher zu handeln?
Als Schulsozialarbeiter:in bist du zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet:
- Alles, was Schüler:innen dir im Beratungsgespräch anvertrauen, ist vertraulich
- Du darfst keine Informationen ohne Einwilligung an Lehrkräfte, Eltern oder andere weitergeben
- Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Schulleitung
Grenzen der Schweigepflicht:
- Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben darf die Schweigepflicht gebrochen werden
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) greift ein gesondertes Verfahren
- Mit einer Schweigepflichtentbindung kann ein:e Klient:in dich von der Pflicht befreien
- Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung bist du verpflichtet, das Risiko einzuschätzen
- Ziehe immer eine erfahrene Fachkraft hinzu (Kolleg:in, Vorgesetzte:r, Beratungsstelle)
- Wenn nötig: Information an das Jugendamt (ggf. auch ohne Zustimmung der Eltern)
- Wichtig: Dokumentiere jeden Schritt sorgfältig mit Datum, Inhalt, beteiligten Personen
- Kläre vorab mit deinem Träger, wie das interne Verfahren bei euch aussieht
- Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung erhoben und gespeichert werden
- Beratungsdokumentationen müssen sicher aufbewahrt werden (abschließbares Büro, Passwortschutz digital)
- Daten dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage weitergegeben werden
- Kläre mit deinem Träger: Gibt es eine Datenschutzerklärung für die Beratung?
- In Niedersachsen: Beachte das NSchG und die schulischen Datenschutzregelungen
- SGB VIII: Rechtliche Grundlage der Jugendhilfe. § 13 SGB VIII regelt Jugendsozialarbeit
- NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz): SSA ist als ergänzendes Angebot anerkannt
- Kooperationsvereinbarungen: Viele Schulen haben Vereinbarungen mit dem Träger der SSA. Kenne diese!
- Erlasse der Landesschulbehörde Nds.: Informiere dich über aktuelle Empfehlungen und Regelungen
Netzwerk aufbauen
Welche Kontakte brauche ich und wie knüpfe ich sie?
- Schulleitung: Kläre Erwartungen, Arbeitsstruktur und halte regelmäßige kurze Absprachen
- Klassenlehrkräfte: Deine wichtigsten Kooperationspartner. Baue Vertrauen auf, ohne die Rollen zu verwischen
- Beratungslehrer:innen / Schulpsycholog:innen: Kläre Zuständigkeiten und Schnittstellen frühzeitig
- Sonderpädagog:innen: Wichtige Partner bei inklusiven Schulen
- Schülervertretung (SV): Wichtiger Zugang zu den Bedürfnissen der Schüler:innen
- Schulelternrat: Stelle dich und dein Angebot vor. Eltern müssen wissen, wer du bist
- Jugendamt / ASD: Kenne deinen Ansprechpartner und die Öffnungszeiten
- Erziehungsberatungsstellen: Für familiäre und erzieherische Schwierigkeiten
- Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP): Für psychiatrische Abklärung
- Polizei / Jugendkommissariat: Für Fälle von Gewalt oder Delinquenz
- Tafeln, Kleiderkammern: Für Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien
- Suchtberatungsstellen: Für Alkohol, Cannabis, Medienabhängigkeit
- Frauenhaus / Gewaltschutz: Für Fälle häuslicher Gewalt
Der Kontakt zu anderen Schulsozialarbeiter:innen in der Region ist enorm wertvoll, fachlich wie persönlich:
- Frage deinen Träger, welche SSA-Stellen es in der Stadt oder im Landkreis gibt, und nimm direkt Kontakt auf
- Verabrede dich zu einem ersten Kennenlern-Treffen: Wie arbeiten die anderen? Welche Erfahrungen haben sie gemacht?
- Nutze gemeinsame Treffen für informellen Austausch, Fallbesprechungen und gegenseitige Unterstützung
- Frage nach bestehenden Arbeitskreisen oder Netzwerktreffen auf Kreisebene (z. B. AG Schulsozialarbeit)
- Teile Materialien, Vorlagen und Konzepte. Kooperation statt Konkurrenz!
- Frage deinen Träger nach Supervision oder kollegialer Beratung. Bestehe darauf!
- Trete einem Fachverband bei (DVSG, DBSH) für Fortbildung und Vernetzung
- Recherchiere, ob es in deiner Region eine AG Schulsozialarbeit oder kommunale Arbeitskreise gibt
Eltern & Schulträger
Wie gehe ich mit Eltern um, und was hat der Schulträger damit zu tun?
Eltern sind wichtige Partner der Schulsozialarbeit, auch wenn der Erstkontakt oft über die Schüler:innen entsteht:
- Stelle dich und dein Angebot beim Schulelternrat oder auf Elternabenden kurz vor
- Erkläre klar, dass du nicht Verlängerung der Schule bist, sondern eine eigenständige, vertrauliche Beratungsstelle
- Mache deutlich: Eltern können dich auch direkt kontaktieren, nicht nur über ihre Kinder
- Hänge einen Flyer oder ein Informationsblatt in der Schule aus, der sich auch an Eltern richtet
- Biete wenn möglich feste Sprechzeiten auch für Eltern an (z. B. nach Elternabenden)
- Kläre zu Beginn eines Elterngesprächs immer: Was ist deine Rolle? Was ist vertraulich, was nicht?
- Hol dir grundsätzlich das Einverständnis des Kindes / Jugendlichen, bevor du mit den Eltern sprichst
- Bleibe neutral: Du bist weder Anwalt der Eltern noch „Kontrollinstanz", sondern Unterstützer:in
- Schwierige Gespräche (z. B. bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) immer gut vorbereiten und ggf. zu zweit führen
- Dokumentiere Elterngespräche kurz: Datum, Anlass, Vereinbarungen
Der Schulträger ist die Körperschaft, die das Schulgebäude und die Infrastruktur bereitstellt, in der Regel die Gemeinde, Stadt oder der Landkreis. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Träger deiner SSA-Stelle.
- Kläre frühzeitig: Wer ist eigentlich dein Träger und in welchem Verhältnis er zum Schulträger steht.
- Der Schulträger entscheidet oft über Räume, Ausstattung und bauliche Gegebenheiten, z. B. ob dein Büro barrierefrei ist
- Bei kommunalen SSA-Stellen ist der Schulträger gleichzeitig dein Arbeitgeber (z. B. die Stadt)
- Bei freien Trägern (z. B. AWO, Caritas, DRK) gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen Träger und Schule/Schulträger. Kenne diese!
- Frage deine Schulleitung, wer der zuständige Ansprechpartner beim Schulträger für SSA-Fragen ist
Checkliste für Berufseinsteiger:innen
Hake ab, was du bereits erledigt hast. Dein Fortschritt wird gespeichert.